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KI-Inhalte kennzeichnen: Was seit August 2026 für deine Website gilt

· von Ole

Häufige Fragen

Muss ich jedes KI-Bild auf meiner Website kennzeichnen?
Nein. Kennzeichnungspflichtig sind Bilder, die realistisch wirken und für echt gehalten werden könnten. Ein erkennbarer Comic, eine Illustration oder eine offensichtlich unwirkliche Montage fällt in der Regel nicht darunter. Ein KI-Foto, das wie eine echte Aufnahme aussieht, dagegen schon, auch wenn die abgebildete Person erfunden ist.
Ich lasse Texte von einer KI schreiben und überarbeite sie selbst. Muss ich das kennzeichnen?
In aller Regel nicht. Zum einen betrifft die Pflicht nur Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, worunter Marketing- und Leistungstexte üblicherweise nicht fallen. Zum anderen greift die Ausnahme für Inhalte, die ein Mensch prüft und für die er die redaktionelle Verantwortung trägt. Wichtig ist, dass diese Prüfung tatsächlich stattfindet.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder ganz unten auf der Seite?
Nein. Die Information muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar und eindeutig verfügbar sein. Ein Sammelhinweis im Impressum, in den AGB oder im Footer erfüllt das nach verbreiteter Einschätzung nicht.
Ich habe gelesen, es gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2026. Stimmt das?
Ja, aber nicht für dich. Die Frist bis zum 2. Dezember 2026 gilt der maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2, also der Wasserzeichen-Technik, die Hersteller in ihre Generatoren einbauen müssen, und auch nur für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Die sichtbare Offenlegung, die dich als Betreiber trifft, steht in Absatz 4 und gilt seit dem 2. August ohne Übergangsfrist. Für Bilder, die deinen Betrieb falsch darstellen, kommt das Wettbewerbsrecht hinzu, und das kannte nie eine Frist.
Muss ich das offizielle EU-Icon verwenden?
Nein, seine Nutzung ist ausdrücklich freiwillig. Die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht. Wer das Icon nutzt, hat es allerdings leichter: Es ist erkennbar, kostenlos und muss nicht begründet werden. Sinnvoll ist die Kombination aus Symbol und kurzem deutschen Hinweis.
Wie hoch kann ein Bußgeld werden?
Der Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Im Falle von KMU einschließlich Start-ups gilt für jede Geldbuße der jeweils niedrigere Betrag aus den genannten Prozentsätzen oder Summen (Quelle: Art. 99 Abs. 6 KI-VO, ai-act-law.eu). Für ein kleines Unternehmen bedeutet das faktisch die Prozentgrenze, nicht die Millionensumme. Praktisch relevanter dürfte für die meisten aber ohnehin die wettbewerbsrechtliche Abmahnung sein, weil die schneller kommt.