Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ole Beekmann, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung madeover, Glindersweg 34, 21029 Hamburg (nachfolgend „madeover", „wir") und dem Kunden über die Erstellung und den laufenden Betrieb einer Website im Abonnement.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB). Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) madeover erstellt für den Kunden eine Website auf Grundlage eines zuvor unverbindlich gezeigten Entwurfs und stellt sie für die Vertragslaufzeit betriebsbereit bereit. Die Leistung umfasst nach Maßgabe des gewählten Tarifs insbesondere: Gestaltung und technische Umsetzung der Website, Hosting, Wartung, technische Pflege, Sicherheits-Updates und Betrieb.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Tarifstufe, die Laufzeit und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelangebot bzw. der Bestellübersicht im Bestellprozess. Optional gebuchte Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen.
(3) madeover schuldet eine fachgerechte, dem üblichen Standard entsprechende Website. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Reichweite, Anfragen, Rankings) wird nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss und Ablauf
(1) Der unverbindlich gezeigte Entwurf stellt kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Bestellung im Bestellprozess kostenpflichtig abschließt (Bestätigung der Tarifwahl, der Rechnungsangaben, dieser AGB und der Unternehmer-Eigenschaft) und madeover die Bestellung bestätigt.
(3) Zahlung bei Bestellung: Mit der Bestellung wird die erste Monatsrate zuzüglich etwaiger einmaliger Posten fällig. Bei SEPA-Lastschrift richtet der Kunde das Mandat ein; bei Kartenzahlung autorisiert er die erste Zahlung. Der spätere Live-Gang löst keine gesonderte erste Abbuchung aus.
(4) Bestandskunden können nach Vertragsschluss weitere Leistungen (insbesondere einmalige Zusatzleistungen) über das Kundenkonto oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestellen. Der Vertrag über die Zusatzleistung kommt zustande, wenn der Kunde die Buchung im Kundenkonto kostenpflichtig abschließt oder madeover die in Textform erteilte Bestellung in Textform bestätigt. Preis und Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Kundenkonto bzw. dem Angebot in Textform; Fälligkeit und Einzug richten sich nach § 7 Abs. 2 und 4.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig die für die Erstellung und den Betrieb erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge bereit (z. B. Texte, Bilder, Logos, Kontaktdaten, ggf. Domain-Zugang).
(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und stellt madeover insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich hiervon abhängige Fristen angemessen.
§ 5 Bereitstellung und Abnahme
(1) Nach Fertigstellung fordert madeover den Kunden in Textform zur Abnahme auf und stellt die Website (z. B. über einen Abnahme-Link) zur Prüfung bereit; dabei setzt madeover eine Frist von 14 Tagen.
(2) In dieser Aufforderung weist madeover den Kunden darauf hin, dass die Website als abgenommen gilt, wenn er die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht fristgerecht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website mit Ablauf der Frist als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; das Recht auf Mängelbeseitigung bleibt unberührt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Bestätigung der Bestellung und läuft über eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern im Einzelangebot keine abweichende Laufzeit ausgewiesen ist.
(2) Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt der im Angebot ausgewiesene Betriebstarif für Hosting, Wartung und Betrieb.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für madeover insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, bei rechtswidrigen Inhalten des Kunden sowie bei einer Nutzung der Website für nach § 13 ausgeschlossene Inhalte, Branchen oder Zwecke vor.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Einzelangebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist als monatliches Entgelt im Voraus zu zahlen. Die erste Abbuchung erfolgt nach der Bestellung (§ 3 Abs. 3); etwaige einmalige Posten (z. B. Zusatzleistungen) werden hierbei zusammen mit der ersten Rate fällig. Die folgenden Monatsraten werden ab dem Folgemonat eingezogen. Nachträglich dazugebuchte einmalige Zusatzleistungen (§ 3 Abs. 4) sind abweichend hiervon erst mit Erbringung der Leistung fällig; der Einzug erfolgt nach der Lieferung.
(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Niederlande). Mit der Bestellung erteilt der Kunde das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat bzw. autorisiert die Kartenzahlung. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat bzw. die hinterlegte Kartenzahlung umfasst auch die Entgelte für nachträglich dazugebuchte Leistungen (§ 3 Abs. 4); hierauf und auf den jeweiligen Betrag weist madeover bei der Buchung hin.
(4) Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift gilt die Bestellübersicht als Vorabankündigung (Pre-Notification) für den ersten Einzug. Die Frist für diese Vorabankündigung wird für den ersten Einzug auf den Tag der Bestellung bzw. den nächstmöglichen Bankarbeitstag verkürzt, soweit rechtlich zulässig. Bei gleichbleibendem monatlichem Entgelt erfolgt die Vorabankündigung für Folgeeinzüge einmalig unter Angabe des Betrags und der künftigen Fälligkeitstermine (jeweils zum vereinbarten monatlichen Termin). Ändert sich der Betrag der Folgeeinzüge (z. B. Wechsel auf den Betriebstarif oder dauerhafte Zubuchung laufender Leistungen), wird die geänderte Abbuchung erneut angekündigt. Für einmalige Einzüge nachträglich dazugebuchter Zusatzleistungen (§ 3 Abs. 4) erhält der Kunde jeweils eine gesonderte Vorabankündigung unter Angabe von Betrag und Einzugstermin, in der Regel mit der Lieferbestätigung; die Vorabankündigungsfrist wird insoweit auf den Tag der Lieferbestätigung bzw. den nächstmöglichen Bankarbeitstag verkürzt, soweit rechtlich zulässig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist madeover berechtigt, nach Mahnung die Leistungen (Bereitstellung der Website) bis zum Ausgleich auszusetzen. Verzugszinsen und Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6) madeover kann das monatliche Entgelt nach Ablauf der Mindestlaufzeit höchstens einmal je Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anpassen. Maßstab der Anpassung ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) seit der letzten Preisfestsetzung; sinkt der Index, ist das Entgelt entsprechend zu senken. Übersteigt die Erhöhung 5 % gegenüber dem zuletzt geltenden Entgelt, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich kündigen; madeover weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
§ 8 Nutzungsrechte an der Website
(1) Die von madeover erstellte Website (Gestaltung, Layout, Quellcode, technische Umsetzung) ist urheberrechtlich geschützt und bleibt geistiges Eigentum von madeover. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Website im vereinbarten Umfang.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst nicht die Bearbeitung oder Umgestaltung der technischen Umsetzung und keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Eine Übereignung oder ein Erwerb weitergehender Rechte (zum Beispiel eine Übernahme der Website durch den Kunden) bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(3) Inhalte des Kunden (von ihm gelieferte Texte, Bilder, Logos) bleiben sein Eigentum; madeover erhält daran für die Vertragsdauer ein Nutzungsrecht zur Darstellung und Pflege.
(4) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Website; die Website wird abgeschaltet, sofern die Parteien keine Übernahme nach Absatz 2 Satz 2 vereinbart haben. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode oder Design. madeover ermöglicht dem Kunden auf Wunsch einen Export seiner eigenen Inhalte (Texte, Bilder) in einem gängigen Format.
§ 9 Domain, E-Mail-Postfächer und Drittdienste
(1) Die Domain des Kunden verbleibt in seiner Verantwortung und seinem Inhaberrecht. madeover unterstützt die technische Anbindung (Verbindung der Domain mit der Website); ein Domain-Transfer oder -Erwerb ist nicht geschuldet.
(2) Für E-Mail-Postfächer gilt dasselbe: Der Kunde ist und bleibt Vertragspartner seines E-Mail-Anbieters. madeover richtet keine Postfächer ein, betreibt keine und schuldet hierfür keinen Support. Bei der Anbindung der Domain werden bestehende E-Mail-Einträge nicht verändert.
(3) Soweit eine Domain in der Vergangenheit über madeover registriert wurde, bleibt der Kunde berechtigt, deren Übertragung auf sich zu verlangen; anfallende Gebühren Dritter trägt er. Neu registriert madeover keine Domains für Kunden.
(4) Bei Vertragsende bleibt die Domain dem Kunden erhalten; er ist für deren weitere Verwaltung selbst verantwortlich.
§ 10 Gewährleistung und Mängel
(1) madeover beseitigt während der Vertragslaufzeit Mängel der Website im Rahmen der Wartung nach angemessener Frist (Nacherfüllung).
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Für die laufende Betriebsleistung gilt eine angestrebte Verfügbarkeit nach Maßgabe des Tarifs; kurzzeitige, technisch bedingte oder für Wartung erforderliche Unterbrechungen stellen keinen Mangel dar.
§ 11 Haftung
(1) madeover haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet madeover nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Kunde ist für die regelmäßige eigene Sicherung der von ihm eingestellten Inhalte mitverantwortlich.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Der zur Zahlungsabwicklung eingesetzte Dienstleister (Mollie B.V., Niederlande) ist dort als eigener Verantwortlicher benannt.
(2) Soweit madeover beim Betrieb der Website personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Formular- und Kontaktanfragen von Besuchern der Kundenwebsite), schließen die Parteien hierüber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser wird mit der Bestellung Bestandteil des Vertrags und ist jederzeit über die Website von madeover abrufbar.
§ 13 Zulässige Nutzung, ausgeschlossene Inhalte und Branchen
(1) Der Kunde sichert zu, die Website ausschließlich für eigene, rechtmäßige geschäftliche Zwecke zu nutzen und keine Inhalte einzustellen oder zu bewerben, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die Nutzungsbedingungen der von madeover eingesetzten Dienstleister (insbesondere des Zahlungsdienstleisters und des Hosting-Anbieters) verstoßen.
(2) Von der Leistung ausgeschlossen sind insbesondere Websites, deren Gegenstand oder wesentlicher Inhalt Folgendes betrifft: a) rechtswidrige, irreführende oder betrügerische Angebote (z. B. Täuschung über Identität, Preise oder Leistungen, Fake-Shops, Schneeball- oder Ponzi-Systeme, Geldwäsche); b) Glücksspiel, Sportwetten und vergleichbare Angebote ohne die dafür erforderliche Erlaubnis; c) pornografische, erotische oder sexuelle Dienstleistungen (einschließlich Escort- und Prostitutionsangeboten); d) Waffen, Munition, Betäubungsmittel sowie sonstige Waren oder Dienstleistungen, deren Vertrieb verboten ist oder einer besonderen Erlaubnis bedarf; e) Finanz-, Anlage- oder Kryptodienstleistungen, Heil- und Arzneimittel sowie sonstige regulierte Angebote, soweit der Kunde die hierfür erforderlichen Erlaubnisse, Zulassungen oder Pflichtangaben nicht nachweist; f) Inhalte, die Gewalt, Hass, Diskriminierung oder verfassungsfeindliche Bestrebungen fördern.
(3) madeover ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu schließen, und kann eine Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(4) Verstößt der Kunde gegen Absatz 1 oder stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass ein Ausschlussgrund nach Absatz 2 vorliegt, ist madeover berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (§ 6). Der Kunde stellt madeover von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach diesem Paragraphen resultieren.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Hamburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen dieser AGB, die durch Änderungen der Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischer Rahmenbedingungen veranlasst sind und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschieben, bietet madeover dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht vor dem Wirksamwerden in Textform widerspricht; auf die Widerspruchsfrist und darauf, dass sein Schweigen als Zustimmung gilt, weist madeover im Änderungsangebot hin.
(5) Von der Zustimmungsfiktion nach Absatz 4 ausgenommen sind Änderungen des Entgelts, des Umfangs der vertraglichen Hauptleistung sowie der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelungen. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 7 Abs. 6; sonstige ausgenommene Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Stand: August 2026