Erklärung zur Barrierefreiheit
betaform (Inhaber: Ole Beekmann) ist bemüht, die eigene Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind die harmonisierten Anforderungen (EN 301 549) bzw. die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Sie wurde mit automatisierten Werkzeugen (Google Lighthouse, Kategorie Barrierefreiheit) geprüft und erfüllt deren Kriterien auf den getesteten Seiten (Startseite und Anfrage-Flow) mit einem Score von mindestens 90 %. Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen keine wesentlichen Barrieren. Eine vollständige manuelle Prüfung nach WCAG 2.1 AA durch eine fachkundige Stelle ist bislang nicht erfolgt; eine vollständige Vereinbarkeit kann daher derzeit nicht zugesichert werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach derzeitigem Kenntnisstand und auf Basis der automatisierten Prüfung sind keine nicht barrierefreien Inhalte bekannt. Da eine vollständige manuelle Prüfung noch aussteht, können einzelne Barrieren nicht ausgeschlossen werden. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, teilen Sie uns dies bitte über die unten genannten Kontaktdaten mit.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 6. Juni 2026 erstellt. Grundlage der Bewertung war eine Selbstbewertung anhand automatisierter Tests (Google Lighthouse, Kategorie Barrierefreiheit, im Rahmen der Continuous-Integration-Pipeline mit einer verbindlichen Mindestschwelle von 90 %). Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontakt (Barriere melden)
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Teilen Sie uns dies mit – wir helfen gern weiter:
betaform | Ole Beekmann
E-Mail: hallo@madeover.de
Telefon: +49 40 556 337 45
Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sofern wir auf Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Länder für Barrierefreiheit wenden (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – MLBF).
Stand: Juni 2026