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Muss deine Website barrierefrei sein? BFSG-Pflicht 2026

Stand: 8. Juni 2026

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Reine Informations-Websites von Kleinstunternehmen — unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Jahresumsatz — sind als Dienstleistung in der Regel ausgenommen. Sobald deine Seite aber elektronischen Geschäftsverkehr ermöglicht, etwa eine Online-Terminbuchung, kann die Pflicht trotzdem greifen.

Häufige Fragen

Muss eine Anwaltskanzlei ihre Website barrierefrei machen?
Eine Einzelkanzlei mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz ist als reine Dienstleistung in der Regel ausgenommen. Bietet die Seite eine Online-Terminbuchung an, kann die Pflicht greifen. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
Gilt das BFSG auch für Arztpraxen?
Dieselbe Logik: Kleine Praxen sind oft ausgenommen, aber eine Online-Terminvereinbarung kann sie unter die Pflicht bringen. Barrierefrei zu bauen ist ohnehin der sichere Weg.
Was passiert, wenn ich die BFSG-Pflicht ignoriere?
Besteht die Pflicht, drohen Beanstandungen durch die Marktüberwachungsbehörden und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Eine barrierefreie Seite vermeidet dieses Risiko vollständig.
Seit wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025.